K O S M U S

"K O S M U S"   für Kids an der Musikschule Sulzbach

Was ist "KOSMUS" for Kids? "KOSMUS"  ist eine Initiative, um wirtschaftlich benachteiligten Kindern von sechs bis fünfzehn Jahren im Gebiet der  Musikschule Sulzbach den kostenlosen Einstieg in das Leistungsangebot der Musikschule zu ermöglichen.
 

Gemeinsam mit dem Förderkreis der Musikschule werden die anfallenden Kosten für Unterricht und Instrumentenleihe von dem in Sulzbach tätigen Augenarzt Prof. Dr. Peter Szurman für die Dauer der Bedürftigkeit im Rahmen der Schul-und Schulgeldordnung der Musikschule Sulzbach getragen.


Welches sind die Voraussetzungen, um sich für "KOSMUS" zu bewerben? Die Kinder müssen ihren Wohnsitz im Gebiet der Musikschule Sulzbach/Saar haben und zum Zeitpunkt der Bewerbung zwischen sechs und fünfzehn Jahre alt sein. Die Kinder sollten zum Zeitpunkt der Bewerbung keinerlei instrumentale Vorkenntnisse haben. Die Familie muss den Nachweis der Bedürftigkeit erbringen.


Wie bewerbe ich mich um eine Aufnahme in "KOSMUS"? Jeder Interessent, der die Voraussetzungen erfüllt, kann sich telefonisch oder per Mail für ein Vorstellungsgespräch in der Musikschule anmelden, in dem die Voraussetzungen geprüft werden und über eine Aufnahme entschieden wird.


Wie geht es nach einer Aufnahme in die Initiative weiter? Alle aufgenommen Kinder durchlaufen zu Beginn der Maßnahme eine Schnupperphase, in der sie die Möglichkeit haben, 4 verschiedene Instrumente ihrer Wahl in je drei Unterrichtseinheiten auszuprobieren. Danach wird gemeinsam das endgültige Instrument festgelegt. In Ausnahmefällen kann stattdessen, wenn ein dezidierter Instrumentenwunsch von Anfang an vorliegt, bei entsprechender Eignung und auf Empfehlung des Fachlehrers die sofortige Aufnahme des Unterrichts im Wunschfach erfolgen.


Was Sie sonst noch wissen sollten:
 

a)  Förderzeitraum und Lernerfolge 

Der Förderzeitraum beträgt jeweils ein Jahr und wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, sofern weiterhin die Voraussetzungen nachweislich gegeben sind. Zudem wird außerdem die Sinnhaftigkeit des Unterrichts im Rahmen der Schulordnung der Musikschule hinsichtlich der erwartbaren angemessenen Lernerfolge zur Entscheidungsfindung über die Verlängerung der Förderung herangezogen.


b)  Unterrichtseinheit  

Die geförderte Unterrichtseinheit beträgt in der Regel grundsätzlich wöchentlich 30 Minuten


c)  Leihinstrumente 

Die Leihinstrumente werden grundsätzlich für die geförderten Kinder kostenlos zur Verfügung gestellt.


d)  Abmeldung bzw. Ausscheiden aus der Initiative 

Eine Abmeldung aus der Initiative seitens des Förderungsempfängers ist nur in begründeten Fällen mit einer Frist von 8 Wochen zum 30.9. des  Kalenderjahres in Schriftform möglich. Ein Ausschluss aus der Initiative seitens  "KOSMUS" ist nur bei Wegfall der Voraussetzungen oder bei Verstößen gegen die Schulordnung der Musikschule Sulzbach möglich.


e)  Nachweis der Bedürftigkeit

Sollte sich der Status der Bedürftigkeit des Förderempfängers ändern bzw. ganz entfallen, so ist dieser verpflichtet, dies unverzüglich der Musikschule mitzuteilen.


Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne Ihre Musikschule!